Der Generalsekretär bereitet die dem Präsidium des Kantonsgerichts, der Geschäftsleitung sowie dem Gesamtgericht obliegenden Geschäfte vor und setzt deren Beschlüsse und Weisungen um. Des Weiteren führt er die zentralen Dienste (Bibliotheken, Finanz- und Rechnungswesen, Kanzlei, Organisation und Informatik der Gerichte, Weibeldienst) und sorgt für deren effizienten Einsatz.
Der Generalsekretär untersteht der Geschäftsleitung und wird durch eine Stellvertreterin sowie - in administrativen Belangen - durch eine Assistentin unterstützt. Der Generalsekretär hat beratende Stimme in der Geschäftsleitung und verfügt über ein eigenes Antragsrecht.